Ich packe meinen Kofferraum…
In Österreich gehören Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug zur Pflichtausstattung – wie schaut das anderswo in Europa aus?
Warnweste: Beim Thema Warnweste wird oft zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Mitführpflicht: Der Fahrer ist gesetzlich verpflichtet, eine Warnweste im Fahrzeug zu haben. Tragepflicht: Bei einem Unfall oder einer Panne ist entweder der Fahrer oder alle Fahrzeuginsassen verpflichtet, eine Warnweste anzulegen, sobald sie das Auto verlassen. Sie besteht in den meisten europäischen Ländern. Beispiel Italien, Bulgarien, Polen, Ungarn und Luxemburg: Es gibt keine Mitführpflicht, aber wenn beim Verlassen des Fahrzeugs keine Warnweste getragen wird, muss der Fahrer Strafe zahlen.
Warndreieck: In fast jedem europäischen Land gilt eine Warndreieck-Pflicht. In einigen Ländern – zum Beispiel in der Türkei, in Spanien und in Zypern – müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt diese Vorschrift nur für Lenker von Gespannen.
Ersatzlampenset: In Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Albanien und Frankreich ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann, also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten. Auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, sollte man Ersatzlampensets mitführen.
Ersatzreifen: In der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien gehört ein Ersatzreifen zur verpflichtenden Grundausstattung. Ist er nicht serienmäßig vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray mit an Bord sein.
Feuerlöscher: Ein Feuerlöscher ist unter anderem im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei mitzuführen. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mit an Bord haben – also auch ein Mietwagen. In Dänemark, Norwegen, Schweden und Ungarn wird die Mitnahme eines Feuerlöschers empfohlen.
Grüne Versicherungskarte: In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Mazedonien, Montenegro, Moldavien und der Ukraine ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte vorgeschrieben. Auch bei Reisen in andere Länder wird die Mitnahme empfohlen.
Achtung: Diese Bestimmungen gelten auch für Mietfahrzeuge – vor der Abreise sollte man sich deshalb vergewissern, dass das Mietauto ob das geliehene Fahrzeug vollständig ausgestattet ist. Denn verantwortlich ist immer der Fahrzeuglenker! Und je nach Land drohen mitunter hohe Strafen.
Quelle: ÖAMTC