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Schlagwort: ausland

Verkehrsclubs warnen vor Strafen im Ausland

Rechnungen aufbewahren

Behörden in beliebten Urlaubsländern gehen teils rigoros gegen ausländische Verkehrssünder vor.

Die ersten Urlauber kehren zurück, und schon laufen die Telefone beim heiß. Grund dafür sind die Behörden in beliebten Urlaubsländern der Österreicher wie Italien, Slowenien, Ungarn oder Kroatien, die jede auch noch so kleine Verfehlung im Straßenverkehr mit teil horrenden Strafen ahnden. „Leider“, so Dr. Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, „bleibt den Autolenkern oftmals keine andere Möglichkeit, als die Strafe zu bezahlen.
Auch wenn die rechtliche Deckung für das Eintreiben der Strafe durch den EU-Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Verwaltungsstrafen vorhanden ist, so ist die Vorgehensweise der ausländischen Behörden teils bedenklich. Dieser Rahmenbeschluss sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab 70 Euro (Ausnahme Deutschland: bereits ab 25 Euro) EU-weit vollstreckt werden können.“
Immer öfter melden sich betroffene Autolenker, die teils Monate nach dem Urlaubsaufenthalt mit unverhältnismäßigen Strafen konfrontiert werden. Dabei greifen die Behörden auf das gesamte Potpourri an möglichen Verkehrssünden zurück wie zum Beispiel falsch Parken, Geschwindigkeitsübertretung oder nicht bezahlte Autobahngebühr. Belege wie bezahlte Parktickets sind dann meistens nicht mehr vorhanden, wodurch der Beweis, dass die Maut- bzw. Parkgebühr korrekt bezahlt wurde, nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus werden die Strafen in der Folge oftmals auch direkt von Inkassobüros oder Anwälten aus Deutschland, Kroatien Schweden oder England „eingetrieben“.
Doch wie soll man sich als Fahrzeughalter nun verhalten? „Das wichtigste ist, dass man sich im Vorfeld der Urlaubsfahrt über die örtlichen Gegebenheiten informiert. Wenn es dennoch passieren sollte, dass man eine Strafe erhält, sollte man wenn möglich direkt vor Ort bezahlen, da so eine höhere Strafe vermeiden werden kann. Wer die Zahlungsaufforderung nach Hause geschickt bekommt, sollte abklären, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Wenn ja, sollte die Strafe bezahlt werden, um höhere Strafforderungen zu entgehen“, so Dr. Mann abschließend.

Pickerl abgelaufen – Vorsicht im Ausland!

Die „Pickerlfalle“

Die Toleranzfrist bei der §57a-Überprüfung gibt es nur mehr in Österreich – bei Fahrten in unsere Nachbarländer riskiert man mitunter empfindliche Strafen.

Vier Monate Zeit hat man in Österreich, die vorgeschriebene „Pickerl“-Überprüfung an seinem Fahrzeug vornehmen zu lassen. In diesem Zeitraum ist es allerdings, streng betrachtet, abgelaufen.
Und streng betrachten es die Vollzugsorgane in unseren Nachbarländern:
Bei Fahrten über die Grenze drohen hohe Geldstrafen sowie die Abnahme der Kennzeichen und Stilllegung des Fahrzeugs. Vor allem aus Deutschland werden laut dem ARBÖ vermehrte Kontrollen gemeldet.
Bisher waren solche Fälle nur aus Ungarn und Italien bekannt, nun dürften auch andere Nachbarstaaten auf die leichte „Einnahmequelle“ aufmerksam geworden sein.
Vor jeder Fahrt in einen Nachbarstaat empfiehlt sich daher vor dem Reiseantritt ein check, ob beim Auto alles in Ordnung und die §57-Plakette noch gültig ist.
Foto: ÖAMTC

Mietwagencheck deckt eklatante Mängel auf

Mietschrott

Technische Überprüfung von Mietwagen in Mallorca: Fünf von zehn Autos würden in Österreich kein „Pickerl“ bekommen.

Die spanische Ferieninsel Mallorca ist ein beliebtes  Reiseziel der Österreicher. Der ARBÖ hat dort gemeinsam mit seinem deutschen Partnerklub ACE (Autoclub Europa) und der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) zehn vor Ort angemietete Autos einer ausführlichen Prüfung unterzogen. Fazit:  Von den in einer eigens angemieteten Werkstatt genau unter die Lupe genommen Mietwagen waren fünf, also exakt die Hälfte, in keinem verkehrssicheren Zustand – ihnen hätte ein Pickerl nach österreichischen Standards verweigert werden müssen. Mietwagencheck3
Einen besonders alarmierenden Testbefund stellten die ARBÖ-Techniker zwei Fahrzeugen aus: Dass bei dem einen, ein Peugeot 206CC Cabrio, das Verdeck nicht geöffnet werden konnte, war in diesem Fall noch das geringste Problem. Schlimmer, um nicht zu sagen lebensgefährlich, war der Umstand, dass die Bremsklötze komplett abgefahren und auch die Bremstrommeln und Bremsscheiben nicht verkehrssicher waren. Zudem funktionierte der rechte Scheinwerfer nicht und beim Tank kam es zum Kraftstoffaustritt. „Eine Fahrt in diesem Fahrzeug ist lebensbedrohlich“, bringt es ARBÖ-Techniker Gottfried Moser auf den Punkt. Zum gleichen erschreckenden Ergebnis kam Moser auch bei einem Fiat Panda, dessen Bremsanlage ebenso defekt war, die Reifen eine zu geringe Profiltiefe aufwiesen und ein Schweinwerfer kaputt war.
Neben diesen beiden absoluten Negativbeispielen hätten nach der ARBÖ-Überprüfung drei weitere getestete Mietwagen aufgrund grober Mängel wie verstellter Lenkung, beschädigte Reifen oder fehlendem Kühlmittel kein Pickerl erhalten. Zudem fehlten entweder Warnwesten (in den meisten europäischen Ländern Pflicht), Warndreiecke oder Verbandskästen.
Von den insgesamt zehn  überprüften Mietwägen konnte die Techniker der Automobilklubs nur ein einziger Anbieter komplett überzeugen, dessen Fahrzeug, ein Peugeot 208, keinen Mangel aufwies und österreichischen Standards entsprach. Mietwagencheck2
Der ARBÖ-Check zeigt, dass besonders die günstigen Mietwagenfirmen Fahrzeuge in technisch schlechtem Zustand anbieten: Da die Kosten für Mietwagen in Mallorca mit etwa 35 Euro aufwärts pro Tag relativ niedrig sind, bleiben sowohl Pflege wie auch Reparaturen meist auf der Strecke. Viele Vermieter kümmern sich nicht um Schäden und reagieren bei Beanstandungen mit einem bloßen Schulterzucken. Renommierte Anbieter mögen zwar teurer sein als kleine lokale Verleiher, die Urlauber bekommen dafür aber auch Fahrzeuge, die technisch in Ordnung sind.
„Wer beim Mietwagen auf Nummer sicher gehen will, sollte besonders auf Reifen, Beleuchtung und Scheibenwischer achten und auch Beschädigungen an Karosserie oder Verglasung vor Fahrtantritt überprüfen und sofort reklamieren“, empfehlen die ARBÖ-Techniker.
ARBÖ-Mietwagen-Checkliste
Worauf bei der Anmietung eines Leihwagens zu achten ist
Buchung: In den Hauptreisezeiten empfiehlt es sich, den Mietwagen im Voraus und rechtzeitig zu reservieren.
Extras: Kindersitz, Navi oder auch ein zweiter eingetragener Fahrer können den Preis kräftig in die Höhe treiben. Auch lässt der Zustand des Zubehörs oft zu wünschen übrig. Ein portables Navi und die eigenen Kindersitze mit auf die Reise zu nehmen, ist im Zweifelsfall die bessere und günstigere Alternative.
Freikilometer: Unbegrenzte Kilometer sind inzwischen eigentlich Standard. Dennoch stehen in den Verträgen ab und zu beschränkte Laufleistungen, bei deren Überschreitung es dann richtig teuer wird.
Kaution: Die Kreditkarte als Sicherheit zu nehmen ist üblich. Die Kaution sollte jedoch sofort bei Rückgabe erstattet werden. Es soll Unternehmen geben, die sich mit der Rückerstattung mehrere Wochen Zeit lassen.
Preisvergleich: Die Preise zu vergleichen ist schwierig, da der Umfang der Leistung selten einheitlich ist. Vergleichsportale bieten eine gewisse Orientierung, doch selten ist das vermeintlich billigste Angebot am Ende auch das preiswerteste.
Rückgabe: Auch hier sollten Sie zusammen mit einem Mitarbeiter der Vermietung den Zustand dokumentieren. Ein Durchschlag des Rücknahmeprotokolls ist Pflicht. Planen Sie dafür genügend Zeit ein!
Sicherheitsausrüstung: Eine Warnweste pro Insasse ist in den meisten Ländern inzwischen Pflicht. Am besten die Westen selber mitbringen, da diese in den Mietwagen häufig fehlen. Auch Warndreieck, Verbandskasten und Reserverad sollten unbedingt vorhanden sein.
Strafzettel: Bei Verstößen gegen die Vorschriften des jeweiligen Landes zahlt immer der Mieter. Wenn möglich die Strafe noch vor Ort mit Beleg bezahlen, manche Vermieter verlangen eine hohe Bearbeitungsgebühr zur Feststellung des Fahrers. Bis der Strafzettel in Österreich ist, kann sich die Gesamtsumme (Strafe zzgl. Bearbeitungsgebühr) leicht verdoppeln.
Tankregelung: Die nachvollziehbarste Regelung ist voll/voll. Steht die Anzeige bei der Rückgabe auf voll (eventuell Handy-Foto mit Kilometerstand und Tankuhr machen) gibt es im Nachhinein wenig zu diskutieren. Mit Kraftstoff geizen lohnt sich übrigens nicht, denn wer das Nachtanken der Autovermietung überlässt, darf sich anschließend wundern, wie teuer Kraftstoff sein kann. Immer mehr Vermieter gehen allerdings dazu über, einen Preis für den bereits gefüllten Tank zu berechnen. Diese Füllung ist zumeist überteuert, auch weil Restbenzin bei der Rückgabe in der Regel nicht berücksichtigt wird.
Übergabe: Erkennbare Schäden sollten bei der Übergabe unbedingt und akribisch dokumentiert werden. Lassen Sie sich nicht hetzen und werfen Sie auch einen gründlichen Blick auf die Bereifung und die Verglasung.
Versicherung: Am besten jegliche Selbstbeteiligung ausschließen! Es zählt im Schadensfall nur was im Vertrag geschrieben steht, egal, was der Mitarbeiter mündlich in Aussicht gestellt hat. Deshalb den (hoffentlich auf Deutsch geschriebenen) Vertrag gründlich lesen. Manchmal werden in Verträgen vor Ort Ausnahmen und nicht vereinbarte Selbstbeteiligungen versteckt. So sind die Scheiben, ein Verlust des Autoschlüssels, der Unterboden, das Dach und die Reifen meist von der Vollkaskoversicherung ausgenommen.
Diese Expertentipps gelten übrigens nicht nur für Mallorca, sondern sind auch in anderen Ländern für eine gute und sichere Fahrt im Urlaub hilfreich.