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Schlagwort: autofahrer

Ergonomisch Autofahren: „Aktion Gesunder Rücken“

Setzen!

Deutschland lässt uns wieder einmal sitzen: Die AGR macht sich Gedanken, wie man uns den Rücken stärken kann.

Im Durchschnitt sitzt knapp die Hälfte aller AutofahrerInnen 90 Minuten oder länger pro Tag im Auto, viele auch mehr als acht Stunden. Für Österreich wird das wohl auch stimmen. Auf die Dauer ist das ungesund, vor allem für den Rücken.
Chronisches Kreuzweh und Kopfschmerzen sind ständige Begleiter. Durchs monotones Sitzen lastet hoher Druck auf der Wirbelsäule, das beleidigt Rückenmuskel und Bandscheiben.

Anforderungen

Für die Aktion Gesunder Rücken schauen sich Experten die Möblage in den neuen Autos an und vergeben ein Gütesiegel an die, die’s wirklich verdienen. Das gleiche tut man mit Nachrüst-Sitzen.
Der Sitz muss sich dem Körper anpassen, nicht umgekehrt. Die Mindestanforderungen:
• feste Grundstruktur, die die natürliche Form der Wirbelsäule wiedergibt
• ausreichende Bemaßung und Verstellwege
• verstellbare Sitzhöhe, Sitzneigung und Länge der Sitzfläche
• optimal justierbare Kopfstütze
• Vier-Wege-Lordosestütze
• während der Fahrt gut erreichbare Bedienelemente
Außerdem gibt es sinnvolle Funktionen für Komfort und Sicherheit, zum Beispiel eine Memoryfunktion, Sitzheizung und Ventilation, einstellbare Seitenwangen an Rücklehne und Sitzfläche oder eine Massagefunktion.

Foto: Peugeot/AGR
Foto: Peugeot/AGR

Einstellungssache

Der beste Autositz nützt aber wenig, wenn er falsch eingestellt wird. Richtig einstellen geht so:
• Mit dem Gesäß zurück bis an die Sitzlehne rutschen und den Sitz so einstellen, dass die Beine bei durchgetretenen Pedalen leicht angewinkelt sind
• Die Rückenlehne so neigen, dass das Lenkrad mit leicht angewinkelten Armen erreichbar ist (im Winkel von circa 110 Grad) und die Schultern auch bei Lenkbewegungen Kontakt zur Lehne haben
• So hoch als möglich sitzen – zwischen Kopf und Dachhimmel sollte aber immer noch eine Handbreit Platz sein
• Die Sitzflächenneigung so einstellen, dass die Oberschenkel locker auf der Sitzfläche aufliegen und die Pedale ohne großen Kraftaufwand durchgetreten werden können
• Die Sitzflächenlänge so einstellen, dass zwischen Kniekehle und Sitzvorderkante zwei bis drei Finger breit Freiraum vorhanden sind
• Die Kopfstütze so justieren, dass der Kopf geschützt, aber der Nacken nicht gestützt wird. Beim Heckaufprall kann eine zu tief eingestellte Kopfstütze schwerste Kopf- und Halswirbelverletzungen hervorrufen. Ideal: Oberkante Kopfstütze = Oberkante Kopf.
• Verstellbare Seitenwangen sollten am Körper anliegen, ohne einzuengen
• Die Lordosenstütze unterstützt die natürliche Form der Lendenwirbelsäule: Der wichtigste Abstützbereich ist der des Beckens (Gürtellinie) – daher die Anpassung immer von unten nach oben durchführen
In diesem Sinne: nehmen Sie Platz!

Foto: Daimler/AGR
Foto: Daimler/AGR

Das ändert sich 2017 für Autofahrer

Viel Neues im neuen Jahr

Auch 2017 wird sich für die österreichischen Autofahrer einiges ändern. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

 Mit in Kraft treten der 34. KFG-Novelle bekommen Elektro- und Wasserstofffahrzeuge künftig eigene Kennzeichen: Durch die grüne statt schwarzer Schrift sind diese Fahrzeuge leicht von konventionell betriebenen Autos zu unterscheiden und es können leichter Vergünstigungen für solche Fahrzeuge vorgesehen werden, wie etwa kostenfreies Parken oder die Erlaubnis zur Benutzung der Busspuren.
Verlängerung Probeführerschein:
Mit 1. Juli 2017 wird die Probezeit für den Führerschein von zwei auf drei Jahre verlängert. Zusätzlich wird das Delikt „Benützung von Mobiltelefonen am Steuer“ in den Katalog der Delikte aufgenommen. Wer also während der Probezeit beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird, muss mit einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre rechnen.
Mopedausbildung:
Die Prüfung für den Mopedführerschein soll künftig auf dem Computer absolviert werden. Außerdem kann mit der Ausbildung nun erst zwei Monate (bisher sechs Monate) vor dem 15. Geburtstag gestartet werden.

Foto: Asfinag

Alkolocks:
Ab Mitte des Jahres soll das alternative Bewährungssystem einen fünfjährigen Pilotversuch starten. Nach der Hälfte der Entzugsdauer kann sich der betroffene Autofahrer einen Alkomaten in sein Fahrzeug einbauen lassen. Zusätzlich müssen Mentoring-Gespräche stattfinden. Das Alkolock-System wird zusätzlich zum bestehenden Entzugssystem eingeführt.
Neue Zusatztafel:
Eine Zusatztafel zum Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“, die das Symbol eines Steckers zeigt, besagt, dass künftig an dieser Stelle ausschließlich E-Fahrzeuge zum Aufladen der Batterie stehen dürfen.
E-Auto-Förderung:
Offiziell können ab März die Anträge zur Ankaufsförderung für Elektroautos und Plug-In-Fahrzeuge gestellt werden. Stichtag der Gültigkeit ist aber bereits der 1. Jänner 2017. Der Ankauf von reinen E-Fahrzeugen wird mit 4.000,- Euro gefördert, die Anschaffung von Plug-In-Autos wird mit 1.500,- Euro unterstützt.
Autobahn-Vignette:
Die neue Vignette 2017 ist türkis und löste am 1. Dezember die mandarin-orange ab. Die Autobahn-Vignette für das Jahr 2017 wird um 0,8 Prozent teurer und kostet für ein Jahr nun 86,40,- Euro statt 85,70,- Euro. Motorradfahrer haben statt 34,10,- Euro aktuell 34,40,- Euro zu zahlen. Erhältlich sind auch 10-Tages- bzw. 2 Monats-Vignetten.
Fotobeweis
Wer wegen einer Geschwindigkeitsübertretung auf Österreichs Straßen geblitzt wird, kann künftig auch wegen anderer Verkehrsdelikte belangt werden. Etwa wenn auf dem Radarfoto zu sehen ist, dass ohne Freisprecheinrichtung telefoniert oder gegen die Gurten- bzw. die Sturzhelmpflicht verstoßen wurde.
Quelle: ARBÖ / Fotos: ASFINAG