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Schlagwort: EU

Abgas & Verbrauch: neue Test-Normen der EU

Jetzt aber echt!

Raus aus dem Labor: Der Neue Europäische Fahrzyklus ist Geschichte – jetzt kommen WLTP, RDE und PEMS.

Dass die standardisierten Labor-Tests die Wirklichkeit bei Verbrauch und Emissionen nicht wiedergeben, war ohnehin klar. (Die aktuelle öffentliche Empörung ist zu einem großen Teil auch gewaltige Heuchelei.) Weshalb sollten die Abgaswerte weniger stark „behübscht“ sein als der Normverbrauchswert? Und was der wert ist, merkt man spätestens beim ersten Tanken.
Wie groß die Abweichungen tatsächlich sind, dämmert den Verantwortlichen erst jetzt. Das Ausmaß der Mogelei hat die längste Zeit niemand erkannt, oder erkennen wollen. Also waren die Tests offenbar nicht gut genug. Das ist die andere Seite des Diesel-Exorzismus: niemand hat die Bösewichte erwischt.
Verbesserte Testverfahren sollen das ändern. Seit 1. September sind diese Tests Pflicht für jedes Modell, das ganz neu auf den Markt gebracht wird. Ab September 2018 wird der neue Labortest dann für jeden Fahrzeugtyp verlangt, der angeboten wird – egal, wie lange es ihn schon gibt. Der Test unter realen Fahrbedingungen wird 2019 Pflicht.
Merken wir uns ein paar neue Abkürzungen, nämlich WLTP, RDE und PEMS.

WLTP

…steht für „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“. Nach einem Kaltstart läuft der Testzyklus über 30 Minuten, die virtuelle Fahrstrecke ist 23.250 Meter lang, also praktisch das Doppelte des bisherigen Tests.
Der Standgas-Anteil ist mit 13 Prozent nur mehr halb so groß. Schneller gefahren wird auch; die durchschnittliche Geschwindigkeit im Zyklus ist mit 46,6 km/h statt früher 34 km/h festgesetzt, 131 km/h statt 120 km/h ist das Maximum.
Der Effekt der Klimaanlage auf die Messwerte wird weiterhin nicht berücksichtigt, man schaut jetzt jedoch auf Dinge wie eventuelle Sonderausstattungen, die das Gewicht, die Aerodynamik oder den Strombedarf aus dem Bordnetz beeinflussen.
Neben diesem simulierten Fahrbetrieb will man jetzt auch das Verhalten des Motors im realen Auto-Alltag wissen.

Foto: AVL
Foto: AVL

RDE

…bedeutet „Real Driving Emissions“. Raus aus dem Labor, rein ins wirkliche Leben: am Auspuff des Fahrzeugs wird ein mobiles Abgasmessgerät montiert, ein „Portable Emissions Measurement System“ oder, wenn man’s eilig hat, PEMS. Der Testzyklus ist hier schnell beschrieben: es gibt keinen. Der Testfahrer bewegt sich im Alltagsverkehr und das Auto tut, was da von ihm verlangt wird. Faktoren wie Wetter und Verkehrsfluss kann man ohnehin nicht vorschreiben.

Und die Folgen

Die Grenzwerte für den Labortest werden wie geplant schrittweise verschärft, und auch die erlaubte Abweichung des RDE-Wertes vom Laborwert wird entsprechend verringert. Neue Werte, neue Steuern: der Preis von Neuwagen wird steigen. Wenn der gemessene CO2-Wert höher ist, ist mehr NoVA fällig. Die Hersteller und Importeure werden zwangsweise einen guten Teil dieser Steigerung abfangen. Am besten haben es die Anbieter von großen, starken Fahrzeugen, für die sich kaum was ändert. Folgen für bereits vor dem 1. September zugelassene Autos gibt es nicht.

EU verbietet den Klappenauspuff

Klappe zu, Auto tot

Der Regelwahnsinn geht in die nächste Runde: Die EU verbietet den Klappenauspuff – Sportwagenfahrer sind empört.

Wer einen Sportwagen sein Eigen nennt, will auf den zur Leistung passenden „guten Ton“ nicht verzichten. Doch bald dürfen Sportwagen womöglich nur noch leise vor sich hinsäuseln. Nach einer neuen Verordnung der EU sollen ab dem 1. Juli 2016 die für das Geräusch verantwortlichen Klappenauspuffanlagen verboten werden – eine Horrorvorstellung für viele Autofans.
540/2014: Unter dieser Kennzahl hat die EU ihre neue Verordnung herausgegeben. Nach dieser sollen derartige Abgasanlagen aus dem Verkehr gezogen werden. Hinzu kommt eine Änderung der Richtlinie 2007/46/EG sowie die Aufhebung des Beschlusses 70/157/EWG. Es ist nicht verwunderlich, dass diese Zahlen derzeit die Runde in diversen Autoforen im Internet machen.
65 Seiten umfasst das Dokument und handelt in erster Linie von der Messung von Geräuschpegeln und den einzuhaltenden Dezibel-Werten; diese sollen bis zum Juli 2016 schrittweise reduziert werden.

Betroffene Fahrzeuge

Klappenauspuffanlagen sind in der Regel kein Standard, sondern müssen als Zubehör zu entsprechenden Preisen erworben werden. Allein die blumige Sprache in der Werbung zeugt davon, wie viele Emotionen am Sound des Fahrzeuges hängen. Allerdings gibt es auch viele Beschwerden.
Der mit solchen Anlagen erzeugte Klang wird von vielen Menschen, die nah an stark befahrenen Straßen leben, als Belästigung empfunden.
Falls die Verordnung wie formuliert in Kraft tritt, könnte sie das Aus für alle PS-Boliden mit einer Klappenauspuffanlage bedeuten, so zum Beispiel den Mercedes AMG C63 und den legendären Porsche 911. Auch die Fans des extravaganten Jaguar F-Type haben Grund zur Sorge, denn er punktet mit besonders kernigem Sound – auch für ihn heißt es womöglich bald „Klappe zu“!
Foto: Porsche

Automatisches Notrufsystem ab 2018

Totale Überwachung im Sinne der Sicherheit

Das automatische Auto-Notrufsystem eCall wird von 2018 an in allen neuen Pkw-Modellen in der EU zur Pflicht.

Das Europäische Parlament billigte gestern das neue System, mit dem nach Schätzungen der EU-Kommission die Zahl der Unfalltoten um zehn Prozent verringert werden könnte. Bei einem Unfall soll eCall automatisch den einheitlichen europäischen Notruf 112 auslösen. So sollen Helfer schneller zum Unfallort gelangen können, auch wenn der Fahrer bewusstlos ist.
Bei der Debatte war der Datenschutz der strittigste Aspekt. Das System soll nur bestimmte Daten weitergeben, darunter Ort und Zeitpunkt des Unfalls, die Fahrtrichtung, die Zahl der Insassen und die Art des Treibstoffs. Um einen Missbrauch der Daten zu verhindern, soll eCall ungenutzte Informationen kontinuierlich löschen. eCall werde keine Metadaten sammeln, die für die Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden könnten.
Foto: Österreichisches Rotes Kreuz/Gert Eggenberger

Thema: Original-Ersatzteile

Ersatzteil ist nicht gleich Ersatzteil

OEMs bauen nur mehr einen kleinen Prozentsatz ihrer Autos wirklich selbst. 80 Prozent oder mehr lassen sie sich liefern.

Aus Ersparnisgründen, weil sie einfach nicht alles selber machen können (die Klassiker wie Glas, Reifen, usw.), oder weil sie’s auch nicht besser könnten. Die Zulieferindustrie kümmert sich dann auch um die Ersatzteilversorgung. Aber es gibt viele Zulieferer, die theoretisch auf ihrem Spezialgebiet für alle Automodelle alle Teile anfertigen könnten.
Hier liegt für die OEMs („original equipment manufacturers“, also die Autofirmen) ein gutes Geschäft, denn die Teileversorgung gehört zum lukrativen Geschäft mit dem Fahrzeugservice und „Markenteilen“. Die Hersteller versuchen auch diesen Teil des Marktes zu kontrollieren – einerseits damit die Ersatzteile die gewünschte Qualität haben (bei einem Defekt ärgert man sich ja immer über die Automarke, auch falls ein fehlerhafter Ersatzteil schuld ist), andererseits um die Kundschaft in die Vertragswerkstätten zu bringen.

Original & Second Line

Vor allem die freien Werkstätten und der freie Ersatzteilhandel weisen darauf hin, dass man Ersatzteile in entsprechender Qualität nicht nur über die Markenwerkstatt bekommt. Ein Originalersatzteil laut EU-Recht entspricht den Vorgaben, die der OEM selbst für seine Fahrzeugkomponenten vorgibt; zwingend vom selben Hersteller sein muss er nicht. „Markenteile“ kommen vom selben Produktionsband wie die Teile, die im Fahrzeug bei der Auslieferung eingebaut sind; sie tragen den Namen und das Logo der Automarke. Und zwar auch, wenn sie – wie zumeist – von einem Zulieferer kommen. Für „Markenteile“ werden dann auch „Markenpreise“ verlangt.
Um die Verwendung von Originalteilen auch für Eigentümer älterer Autos attraktiv zu machen, haben manche OEMs eigene Ersatzteilmarken mit anderer Preisgestaltung; manche Firmen nennen das „zeitwertgerecht“. Das nennt die Branche dann Second-Line-Teile. In der Verpackung ist aber, mit anderem Branding, ein Markenteil.

Ident-Teil & Matching Quality

Ein Ersatzteil in Originalqualität muss aber nicht zwingend die Marke des OEMs tragen. Vom selben Fließband kommen auch Teile mit dem Markenzeichen der Zulieferfirma selbst. Die Branche nennt das Ident-Teile. Wo liegt der grundlegende Unterschied? – Zumeist im Preis.
Zulieferer dürfen prinzipiell auch Ersatzteile für Autos bauen, für die sie keine Originalteile liefern. Bei Nachbauteilen muss aber darauf geachtet werden, dass sie den Qualitätsvorgaben des Herstellers entsprechen; im EU-Recht heißt das „Matching Quality“. Dass die Ersatzteile qualitativ passen, liegt in der Verantwortung der Werkstätten. Einige renommierte Teilehändler bescheinigen die Qualität der von ihnen verkauften Teile mit eigenen Zertifikaten.
Selbstschrauber sind womöglich verlockt, sich über die verschiedensten Quellen verlockend günstige Ersatzteile zu organisieren. Das Risiko des Reinfallens auf billig gemachte Nachbauten oder Fälschungen ist da recht groß, mit teuren oder sogar gefährlichen Folgen.