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2018: was ist neu, was wird anders?

Wie gerufen

Wieder einmal gibt’s Änderungen für die österreichischen Autofahrer und -innen, und für ihre Autos.

Jetzt darf das Auto selbst um Hilfe rufen, zumindest ein brandneues. Ab 31. März 2018 müssen neu zugelassene Fahrzeugtypen (d.h. jedes Modell, das neu auf den Markt kommt) bis 3,5 Tonnen Höchstgewicht das automatische Notrufsystem eCall an Bord haben.
Ein Crashsensor löst das Notsignal aus, der Standort des Fahrzeuges kann geortet werden; die Notrufzentrale bekommt die wichtigsten Fahrzeug-Daten geschickt.
Ab 1. April 2018 neu zugelassene Fahrzeuge eines schon genehmigten Typs brauchen eCall noch nicht.

Pickerl & Vignette

Neben der neuen elektronischen Autobahn-Vignette (und der Erhöhung der Maut) tut sich auch beim anderen Lieblings-Pickerl was, bei der §57a-Prüfplakette. Da ist langsam Schluss mit der Toleranz.
Fahrzeuge mit schweren Mängeln dürfen nach der Überprüfung nur mehr zwei Monate lang benützt werden. Gefahr im Verzug kann dem Vehikel sofort die Taferln kosten.
Keine Getrödel bei der Mängelbehebung gibt es ab 20. Mai für die Betreiber von Rettungsautos, Lkw und Taxis. Deren Toleranzzeitraum beginnt jetzt drei Monate vorm Monat des Prüftermins anstatt wie bisher einen Monat; eine Überziehungsfrist gibt es aber nicht mehr.
Pkw, Motorräder, Moped-Autos, historische Fahrzeuge, Quads, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h haben weiter die gewohnte Toleranz, einen Monat vor und vier Monate nach dem Monat des Prüftermins.

Lkw im Burgenland

Seit Oktober 2017 gibt es im Burgenland ein Fahrverbot für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgas-Klasse Euro 1. Ab 1. Oktober 2018 müssen auch Euro-2-Lkw draußenbleiben. Ausnahmen gibt es für Oldtimer und für Kfz im Rahmen des Schaustellergewerbes.

Oldies

Für historische Fahrzeuge gibt es auf Wunsch jetzt einzeilige Nummerntafeln in der Größe der früheren schwarzen Kennzeichen, für Motorräder zweizeilige im Format der alten weißen Tafel.
Aber die Zeiten werden strenger: Auch historische Fahrzeuge müssen in Zukunft auf ihre Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Herzeigen muss der Fahrzeughalter dann das Fahrtenbuch und die Genehmigung.

Verschmutzte Kennzeichen können teuer werden

Identifizierungsprobleme

Die Autokennzeichen müssen während der Fahrt laut Gesetz eindeutig erkennbar sein, ansonsten drohen empfindliche Geldstrafen.

Straßensalz und Schneematsch tauchen die Fahrzeuge derzeit in ein trübes Grau. Nicht selten werden dabei auch die Kennzeichen mit einem undurchsichtigen Schleier aus Schmutz überzogen. Was viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht wissen: Empfindlich hohe Strafen können einem verschmutzen oder schneebedecktem und somit unleserlichen Kennzeichen folgen.
Konkret sagt der Gesetzestext: Der Lenker hat dafür zu sorgen, dass die Kennzeichen des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges und eines mit diesem gezogenen Anhängers vollständig sichtbar sind und nicht durch Verschmutzung, Schneebelag, Beschädigung oder Verformung der Kennzeichentafel unlesbar sind. Wer mit nicht zu erkennenden Kennzeichen erwischt wird, dem drohen Geldstrafen umvon rund 70,- Euro, im Extremfall sieht das Kraftfahrgesetz sogar Strafen bis zu 5.000,- Euro vor.
„Nur wer dem Exekutivbeamten glaubhaft versichern kann, dass er beispielsweise eine lange Autofahrt hinter sich hat und vor Antritt der Fahrt das Kennzeichen frei von jeglichen Verunreinigungen war, darf nicht bestraft werden. Aber Vorsicht: an sonnigen, trockenen Tagen ist das kaum glaubhaft zu vermitteln“, warnt Dr. Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.
Aber nicht nur rechtliche Strafen sind unangenehm:  Bei den Lesekameras der Mautstationen auf Österreichs Autobahnen können stark verschmutzte Kennzeichen zu Problemen mit der automatischen Schrankenöffnung führen. Außerdem muss der Lenker darauf achten, dass während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Witterung sonst erfordert, die hintere Kennzeichentafel beleuchtet ist.
Foto: ARBÖ