Ganz gegen den Trend fällt die Farbwahl des Autobahnpickerls aus – und das gibt es jetzt auch digital
Die 2017er-Vignette war türkis, 2018 ist sie kirschrot. Eines haben Vignette und Politik gemeinsam: Egal welche Farbe, sie kosten uns Geld, und zwar immer mehr. Die Maut 2018 ist um 1,04 Prozent angehoben.
Die Tarife 2018
PKW (bzw. zweispurige Kfz bis 3,5t): 10-Tages-Vignette: EUR 9,00 2-Monats-Vignette: EUR 26,20 Jahresvignette: EUR 87,30 Motorräder (einspurige Kfz): 10-Tages-Vignette: EUR 5,20 2-Monats-Vignette: EUR 13,10 Jahresvignette: EUR 34,70 Die 2017er-Vignette gilt bis 31. Jänner 2018. Es gibt auch eine elektronische Vignette, und zwar exklusiv im Webshop der ASFINAG oder über die kostenlose ASFINAG-App „Unterwegs“ – aber nur bis 14. Jänner. Die Digital-Vignette ist erst 18 Tage nach dem Kauf gültig. Ein Versuch mit einem Verkaufsautomaten läuft bereits; vielleicht setzt er sich ja durch. Das würde die Sache nicht verbilligen, aber doch erleichtern. Vorteil für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen: auf elektronischem Weg muss jetzt nicht mehr wie bisher für jedes Fahrzeug separaat geblecht werden; eine Digitale Vignette gilt für bis zu drei Fahrzeuge.
Schluss mit der Kratzerei: Die ASFINAG erweitert im kommenden Jahr ihr Angebot um eine elektronische Vignette.
Ab dem kommenden Jahr wird die Klebevignette für die österreichische Autobahnmaut nicht die einzige sein. Die ASFINAG plant die Einführung einer digitalen Version. Sie wird denselben Preis und dieselbe Gültigkeit wie die klassische Vignette haben. Der Kauf ist zunächst über die Website der ASFINAG und eine Smartphone-App möglich. Der Verkauf der Digitalen Vignette beginnt gleichzeitig mit dem für die Jahresvignette 2018 am 1. Dezember 2017. „Wir entwickeln das Mautsystem mit der Digitalen Vignette zeitgemäß weiter. Wer nicht mehr auf der Windschutzscheibe kratzen und kleben will, hat nun eine bequeme Alternative. Die Digitale Vignette bringt auch Vorteile für Wechselkennzeichenbesitzer, die zukünftig nur mehr eine Digitale Vignette für ihre Fahrzeuge kaufen müssen“, sagt Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Die Digitale Vignette wird gemeinsam mit dem Kennzeichen registriert. Für die ASFINAG ist die digitale Vignette ein zeitgemäßer Schritt in Richtung Zukunft. „Wir ergänzen unser Mautangebot ganz im Sinne unserer Kundinnen und Kunden: Der Kauf ist online rund um die Uhr bequem von unterwegs oder von zu Hause aus möglich. Wir machen das Kaufen einer Vignette so noch einfacher“, erklärt die Geschäftsführerin der ASFINAG Maut Gesellschaft, Gabriele Lutter. Für die Einführung der Digitalen Vignette ist eine Änderung des Bundesstraßenmautgesetzes nötig. Die entsprechende Änderung ist am Montag in Begutachtung gegangen. Der parlamentarische Prozess soll noch vor dem kommenden Sommer abgeschlossen sein. Foto: ASFINAG
286 Milliarden Euro Einnahmen aus dem Straßenverkehr stehen 178 Milliarden Euro Infrastrukturkosten gegenüber.
In der EU werden immer wieder Stimmen zu einer höheren Besteuerung des Kfz-Verkehrs laut. Dabei liegt die Kostendeckung des Straßenverkehrs EU-weit bereits jetzt bei 160 Prozent. Das zeigt eine aktuelle Studie der FIA (Federation Internationale de Automobile), die im Rahmen der Präsentation der FIA-Kampagne „A better deal for motorists“ in Brüssel vorgestellt wurde. „Der ÖAMTC hat für Österreich schon wiederholt festgestellt, dass der Straßenverkehr mehr in die öffentlichen Kassen einzahlt, als umgekehrt für die Straßeninfrastruktur ausgegeben wird. Mit der aktuellen FIA-Studie wird dieses Ungleichgewicht nun erstmals für die gesamte EU belegt“, erklärte ÖAMTC-Verbandsdirektor Oliver Schmerold.
Für die Studie wurden in allen EU-Mitgliedsländern bis auf Zypern die Einnahmen aus dem Kfz-Verkehr mit den Kosten der Straßeninfrastruktur verglichen. „Konkret wurden in den 27 EU-Staaten im Jahr 2013 insgesamt 286,3 Milliarden Euro an Steuern, Abgaben und Mauten eingenommen, davon kommt der überwiegende Teil mit 71 Prozent vom Pkw-Verkehr. Die Kosten der Straßen-Infrastruktur beliefen sich jedoch nur auf 178,4 Milliarden Euro. Das ergibt einen Kostendeckungsgrad von 162 Prozent“, rechnet der ÖAMTC-Verbandsdirektor vor. Die FIA-Studie offenbart auch, dass sich das Verhältnis aus Zahlungen und Investitionen in den vergangenen Jahren zu Ungunsten der Autofahrer entwickelt hat: Zwischen 1995 und 2013 sind EU-weit die Ausgaben für die Straßen kontinuierlich gesunken, die Lücke zwischen Einnahmen aus dem Kfz-Verkehr und den Ausgaben wurde immer größer.
200 Prozent Überzahlung in Österreich
Aus Gründen der Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen EU-Ländern wurden für die FIA-Studie nur Einnahmen aus direkten fahrzeugbezogenen Steuern sowie die Kosten für die Straßeninfrastruktur herangezogen. Berücksichtigt man abgabenseitig noch Umsatzsteuern und in weiterer Folge indirekte Steuerleistungen – wie Steuern von Betrieben und deren Mitarbeitern, die von Kfz abhängen, z.B. Werkstätten und Tankstellen – sowie auf der anderen Seite externe Kosten, dann geht die Schere noch weiter auseinander. „Vergleicht man für Österreich etwa 2013 die direkten Zahlungen des Kfz-Verkehrs inklusive Umsatzsteuern und Gebühren von über zwölf Milliarden Euro mit den reinen Straßenausgaben in Höhe von vier Milliarden Euro, dann kommt man sogar auf eine Überzahlung von 200 Prozent“, so Schmerold. „Fakt ist, dass der Kfz-Verkehr in der EU mehr bezahlt, als er bekommt. Wer von Kostenwahrheit spricht, muss immer beide Seiten berücksichtigen. Notwendige Infrastrukturinvestitionen dürfen nicht als Alibibegriff herhalten, um Mehreinnahmen aus dem Verkehr zu lukrieren“, erteilt der ÖAMTC-Verbandsdirektor Ansinnen nach weiteren Belastungen für Autofahrer eine klare Absage. Fotos: Asfinag/Fotowerk Aichner
Ab 1. Februar gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen nur noch die Mandarin-Orange Vignette 2016.
Ab 1. Februar 2015 müssen Autobahn- und Schnellstraßenbenutzer mit der neuen Vignette unterwegs sein, die alte verliert ihre Gültigkeit. Vignettenpflicht herrscht in Österreich für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile. Der Tarif für die Jahresvignette beträgt heuer 85,70 Euro (Pkw) bzw. 34,10 Euro für Motorräder. Erhältlich sind auch 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten. Wer ohne gültige Vignette fährt, muss mit einer Ersatzmautzahlung von 120 Euro rechnen. Der ARBÖ empfiehlt die Entfernung von abgelaufenen Vignetten, um einen „Pickerlwald“ auf der Windschutzscheibe zu vermeiden. Vor allem für Autofahrer, die viel auf Europas Straßen unterwegs sind, kann es auf der Windschutzscheibe eng werden. Autobahnvignetten, Umweltplaketten, Parkpickerl und Begutachtungsplakette – und schon gleicht die Frontscheibe einem „Panini-Album“. Der Kaufnachweis sollte aufbewahrt werden – er dient im Falle eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel. Wer mit blauen Kennzeichen unterwegs ist und ein Fahrzeug überstellt, muss eine ordnungsgemäß entwertete Zweimonatsvignette mitführen, diese aber nicht auf die Windschutzscheibe kleben. Hierbei reicht die Mitnahme im Fahrtenbuch aus. Beim Abstellen und Verlassen des Kraftfahrzeuges – etwa bei einer Raststätte – muss aber die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug hinterlegt werden, da dies sonst als Mautprellerei bewertet wird. Achtung: wer bei Kraftfahrzeugen mit Überstellungskennzeichen eine Jahres- oder 10-Tagesvignette verwendet, muss sie – wie in allen anderen Fällen – sehr wohl aufzukleben. Eine Ausnahme gibt es für Menschen mit Behinderung. Im Regelfall ist der Besitz eines Behindertenpasses gemäß Bundesbehindertengesetzes Voraussetzung für eine „Gratisvignette“. Nähere Infos dazu gibt es bei den Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen – wo sie auch zu beantragen ist. Neben Österreich gibt es in den Nachbarländern Schweiz, Slowenien, Tschechien sowie der Slowakei Vignettenpflicht, in Ungarn gilt das elektronische Mautsystem (E-Vignette). In Deutschland verlangen manche Städte eine Umweltplakette. Heimische Lenker sollten laut Asfinag nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe angebracht haben –solange die Sicht jedoch nicht behindert ist, gibt es keine Beschränkung der Pickerl-Anzahl und auch keine Strafen. Strenger ist da die Slowakei: Sie erlaubt keine alten, ungültigen slowakischen Plaketten. Auch Slowenien verlangt die Entfernung der alten Vignetten. „Bei Auslandsfahrten ist es ratsam, sich nach den Landesvorschriften zu erkundigen, um Unannehmlichkeiten oder Strafen wegen zu vielen Aufklebern zu vermeiden“, so ARBÖ-Rechtsexperte Dr. Stefan Mann. Foto: ASFINAG