Aus dem Auto geworfener Müll kann teuer kommen
Auf der sauberen Seite
Neben Strafen wegen Verschmutzung, sind im Falle von glimmenden Zigaretten sind sogar strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Dass Rauchen die Gesundheit beeinträchtigt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Ob und wie sehr die Zigarette am Steuer die Verkehrssicherheit gefährdet, ist in Fachkreisen umstritten. Die Straßenverkehrsordnung sieht jedenfalls für die Verschmutzung der Fahrbahn, auch für aus dem Fenster geworfene Zigaretten oder Müll, eine Strafe von bis zu 72 Euro vor. „Generell ist es eine rücksichtslose und gefährliche Unsitte, Dinge, vor allem brennende Zigarettenreste, einfach aus dem Fenster zu werfen. Neben den eher bescheidenen Polizeistrafen sind hohe Schadenersatzforderungen zu erwarten, wenn die weggeworfene Zigarette beispielsweise einen Waldbrand oder einen Verkehrsunfall verursacht. Und bei dadurch verursachten Personenschäden sind auch strafrechtliche Konsequenzen die Folge“, erklärt der ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Dass man nicht nur bestraft werden kann, wenn man jemanden gefährdet, zeigt die Praxis der Behörden zu gewissen landesrechtlichen Vorschriften. „So ist etwa in der Bundeshauptstadt das Wegwerfen von Abfall auf öffentlichem Grund als Übertretung des Wiener Reinhaltegesetzes strafbar und kann zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro führen“, erklärt der Experte.
Sogar der Versuch, während der Fahrt eine im Auto herunter gefallene Zigarette wieder aufzuheben, kann negative Folgen haben. Der Oberste Gerichtshof hatte exakt einen solchen Fall zu beurteilen. „Der Raucher am Steuer war nämlich durch das Aufheben der glühenden Zigarette so abgelenkt, dass er einen Unfall verursacht hat. Den eigenen Schaden musste er trotz aufrechter Kaskoversicherung selbst zahlen“, erklärt der Jurist. Der erfolgreiche Einwand der Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit.
„Generell sollte jeder Fahrzeuglenker so vernünftig sein, ablenkende Tätigkeiten zu unterlassen“, appelliert der ÖAMTC-Experte abschließend an die Vernunft der Autofahrer. „Das gilt für das Telefonieren am Steuer und das Einlegen einer CD ebenso wie für die Rauchpause und das Leeren des Aschenbechers. Auch der aktuelle Fall des Musizierens während der Fahrt kann unter dieses Verbot fallen. Besser ist es, an passender Stelle anzuhalten. So kann man es am besten vermeiden, sich selbst und andere zu gefährden.“
Foto: Reinwerfen statt Wegwerfen / Kurt Keinrath