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Schlagwort: Plakette

2018: was ist neu, was wird anders?

Wie gerufen

Wieder einmal gibt’s Änderungen für die österreichischen Autofahrer und -innen, und für ihre Autos.

Jetzt darf das Auto selbst um Hilfe rufen, zumindest ein brandneues. Ab 31. März 2018 müssen neu zugelassene Fahrzeugtypen (d.h. jedes Modell, das neu auf den Markt kommt) bis 3,5 Tonnen Höchstgewicht das automatische Notrufsystem eCall an Bord haben.
Ein Crashsensor löst das Notsignal aus, der Standort des Fahrzeuges kann geortet werden; die Notrufzentrale bekommt die wichtigsten Fahrzeug-Daten geschickt.
Ab 1. April 2018 neu zugelassene Fahrzeuge eines schon genehmigten Typs brauchen eCall noch nicht.

Pickerl & Vignette

Neben der neuen elektronischen Autobahn-Vignette (und der Erhöhung der Maut) tut sich auch beim anderen Lieblings-Pickerl was, bei der §57a-Prüfplakette. Da ist langsam Schluss mit der Toleranz.
Fahrzeuge mit schweren Mängeln dürfen nach der Überprüfung nur mehr zwei Monate lang benützt werden. Gefahr im Verzug kann dem Vehikel sofort die Taferln kosten.
Keine Getrödel bei der Mängelbehebung gibt es ab 20. Mai für die Betreiber von Rettungsautos, Lkw und Taxis. Deren Toleranzzeitraum beginnt jetzt drei Monate vorm Monat des Prüftermins anstatt wie bisher einen Monat; eine Überziehungsfrist gibt es aber nicht mehr.
Pkw, Motorräder, Moped-Autos, historische Fahrzeuge, Quads, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h haben weiter die gewohnte Toleranz, einen Monat vor und vier Monate nach dem Monat des Prüftermins.

Lkw im Burgenland

Seit Oktober 2017 gibt es im Burgenland ein Fahrverbot für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgas-Klasse Euro 1. Ab 1. Oktober 2018 müssen auch Euro-2-Lkw draußenbleiben. Ausnahmen gibt es für Oldtimer und für Kfz im Rahmen des Schaustellergewerbes.

Oldies

Für historische Fahrzeuge gibt es auf Wunsch jetzt einzeilige Nummerntafeln in der Größe der früheren schwarzen Kennzeichen, für Motorräder zweizeilige im Format der alten weißen Tafel.
Aber die Zeiten werden strenger: Auch historische Fahrzeuge müssen in Zukunft auf ihre Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Herzeigen muss der Fahrzeughalter dann das Fahrtenbuch und die Genehmigung.