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Schlagwort: Rauscher

Verbandkasten im Auto

Fahren mit Verantwortung

Ein Blick, der vielleicht ein Leben retten kann, sogar Ihr eigenes: Kennen Sie das Ablaufdatum Ihrer Autoverbandkassette?

Ein Erste-Hilfe-Set im Kraftfahrzeug (nicht nur im Auto) mitführen ist Pflicht; das steht bei uns im Kraftfahrgesetz. Bei einer Verkehrskontrolle wird nicht nur die Anwesenheit des Sets, sondern unter Umständen auch sein Alter kontrolliert. Falls es nicht mehr „zur Wundversorgung geeignet ist“, wie es im Gesetz so schön heißt, bitten Herr und Frau Inspektor zur Kassa.
Aber es kann noch teurer kommen, wenn im Notfall ungeeignetes oder womöglich gar kein Erste-Hilfe-Set vorhanden ist. Wer verantwortungsvoll unterwegs ist, sollte darauf achten, dass die Mittel vorhanden sind, um Hilfe leisten können. Nicht nur verpflichtend, sondern vielleicht lebensrettend: Eine gute Autoapotheke muss auf jeder Fahrt mit dabei sein.
Im Verbandkasten muss alles mit dabei sein, das in den meisten Notfällen gebraucht werden könnte, und zwar in entsprechender Qualität. Dafür gibt es gesetzliche Vorgaben: Der Inhalt muss der ÖNORM oder DIN 13164 entsprechen.

Qualität nach Norm

Verlassen kann man sich auf die Qualitätsprodukte von Rauscher. Das österreichische Unternehmen steht seit 1899 für Qualität.
Foto: RauscherFür den Straßenverkehr hat man speziell zusammengestellte Sets in zweckmäßiger Verpackung im Programm, in kompakter Hülle auch für einspurige Kraftfahrzeuge. Rauscher bietet Erste-Hilfe-Sets, die sämtliche Normen erfüllen. Eigene Sets gibt es übrigens nicht nur für Auto und Bike, sondern auch für den Haushalt und andere Anwendungen!
Ins Auto gehört eine große Verbandkassette mit Inhalt nach der ÖNORM V5101. Die beinhaltet zum Beispiel verschiedene Arten von Momentverband, Mullbinden, Heftpflaster und Wundauflagen; außerdem eine Schere, die man auch zum Durchtrennen von Sicherheitsgurten einsetzen kann, Schutzhandschuhe und einen Beatmungsbehelf. Dazu gehört auch eine klar gestaltete Anleitung für Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Jedes halbe Jahr sollte der Inhalt des mitgeführten Verband-Sets überprüft werden. Produkte mit Ablaufdatum muss man austauschen: „Datum abgelaufen, Ware in Ordnung“ gilt hier nicht! Grundsätzlich sollte man die gesamte Kassette alle fünf Jahre tauschen. Denn lauf KFG muss das Verbandmaterial „in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt“ sein.
Wer darauf achtet, zeigt Verantwortung gegenüber seiner Familie und natürlich auch anderen verletzten Verkehrsteilnehmern. Denn das kann Leben retten,  vielleicht sogar das eigene.