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Schlagwort: Recht

2018: was ist neu, was wird anders?

Wie gerufen

Wieder einmal gibt’s Änderungen für die österreichischen Autofahrer und -innen, und für ihre Autos.

Jetzt darf das Auto selbst um Hilfe rufen, zumindest ein brandneues. Ab 31. März 2018 müssen neu zugelassene Fahrzeugtypen (d.h. jedes Modell, das neu auf den Markt kommt) bis 3,5 Tonnen Höchstgewicht das automatische Notrufsystem eCall an Bord haben.
Ein Crashsensor löst das Notsignal aus, der Standort des Fahrzeuges kann geortet werden; die Notrufzentrale bekommt die wichtigsten Fahrzeug-Daten geschickt.
Ab 1. April 2018 neu zugelassene Fahrzeuge eines schon genehmigten Typs brauchen eCall noch nicht.

Pickerl & Vignette

Neben der neuen elektronischen Autobahn-Vignette (und der Erhöhung der Maut) tut sich auch beim anderen Lieblings-Pickerl was, bei der §57a-Prüfplakette. Da ist langsam Schluss mit der Toleranz.
Fahrzeuge mit schweren Mängeln dürfen nach der Überprüfung nur mehr zwei Monate lang benützt werden. Gefahr im Verzug kann dem Vehikel sofort die Taferln kosten.
Keine Getrödel bei der Mängelbehebung gibt es ab 20. Mai für die Betreiber von Rettungsautos, Lkw und Taxis. Deren Toleranzzeitraum beginnt jetzt drei Monate vorm Monat des Prüftermins anstatt wie bisher einen Monat; eine Überziehungsfrist gibt es aber nicht mehr.
Pkw, Motorräder, Moped-Autos, historische Fahrzeuge, Quads, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h haben weiter die gewohnte Toleranz, einen Monat vor und vier Monate nach dem Monat des Prüftermins.

Lkw im Burgenland

Seit Oktober 2017 gibt es im Burgenland ein Fahrverbot für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgas-Klasse Euro 1. Ab 1. Oktober 2018 müssen auch Euro-2-Lkw draußenbleiben. Ausnahmen gibt es für Oldtimer und für Kfz im Rahmen des Schaustellergewerbes.

Oldies

Für historische Fahrzeuge gibt es auf Wunsch jetzt einzeilige Nummerntafeln in der Größe der früheren schwarzen Kennzeichen, für Motorräder zweizeilige im Format der alten weißen Tafel.
Aber die Zeiten werden strenger: Auch historische Fahrzeuge müssen in Zukunft auf ihre Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Herzeigen muss der Fahrzeughalter dann das Fahrtenbuch und die Genehmigung.

Internet der Dinge: Autos als Datenquellen

„My Car My Data“

Fahrzeuge sind in immer größerem Maß vernetzt – damit stellt sich die Frage: Wem gehören die Daten, und wer darf sie nützen?

Weil es immer mehr und immer bessere Assistenzsysteme gibt, sind Fahrzeuge bereits mit Sensoren vollgestopft. Ständig werden Daten gesammelt, aber nur zum Teil dem Fahrer angezeigt.
Aus ihnen lässt sich eine Menge über das Fahrverhalten und die Reisegewohnheiten (und damit die Lebensumstände) des „Users“ ablesen. Daher sind sie bares Geld wert.
Die ab 2018 verpflichtende „E-Call“-Funktion steigert den Grad der Vernetzung. Das autonom fahrende Auto braucht sowieso komplette Vernetzung, um überhaupt funktionieren zu können.
Deshalb die Kampagne „My Car My Data“: Der Autofahrer-Weltverband FIA will die rechtlich verankerte Selbstbestimmung der Autofahrer darüber, welche Daten von den Fahrzeugen weitergegeben werden.
Etliche Informationen gehen auch an den OEM (original equipment manufacturer, Autohersteller), ohne dass es den Fahrzeughaltern bewusst ist. Dabei geht es beispielsweise um den technischen Zustand eines Pkw, aber auch um das Fahrverhalten des Autolenkers.
Diesen Transfer sollen Fahrzeugeigentümer und –fahrer auf Wunsch abstellen können. Und andererseits sollen, wiederum auf Wunsch des Eigentümers, auch Dritte wie z.B. freie Werkstätten oder Pannendienste dazu Zugang haben.

Alle wollen’s wissen

Im August hat die FIA untersuchen lassen, in welchem Umfang zwei handelsübliche Fahrzeuge Daten erfassen und übermitteln. Das Ergebnis: Erfasst werden Fahrerprofil, Standorte und Fahrzeit des Autos ebenso wie die vom Telefon synchronisierten Kontaktdaten.
Zugriff hat derzeit nur der OEM. Der Transfer in Richtung Werk erfolgt mittels eingebauter SIM-Karte oder über Auto-bezogene Apps am mitgebrachten Telefon.
Vom OEM gehen diese Daten dann womöglich weiter an Dienstleister; die treten dann auf Basis dessen z.B. bei Unfällen oder Pannen in Aktion, schicken Wartungserinnerungen aus oder erstellen individuell zugeschnittene Versicherungsangebote.
Konnektivität, Navigation und andere vernetzte Technologien werden von den OEMs zugekauft; die Technologiepartner wie Apple, Google und andere sind allerdings ganz groß im Geschäft mit den Fahr- und Reisedaten der Nutzer. Dieses Geschäft hätten die Autofirmen gerne selber gemacht. Da geht es natürlich um „e-commerce“ und zielgerichtete Werbung.

„Meine Daten gehören mir!“

12.000 Personen in ganz Europa wurden zum Thema befragt, davon 1.001 in Österreich. Das Ergebnis: eine Mehrheit der Autofahrer hat nichts gegen die Aufzeichnung und Weitergabe von Daten – aber unter bestimmten Voraussetzungen und zu klar bestimmten Zwecken.
95 Prozent fordern gesetzliche Regelungen für den Datentransfer von und zu Fahrzeugen, 91 Prozent möchten die Möglichkeit der Abschaltung haben, und 92 Prozent möchten damit verbundene Angebote für Pkw-Dienstleistungen herstellerunabhängig wählen können.
Die Ergebnisse für Österreich: 86 Prozent der Befragten würden ausgewählte Daten zur Pannenbehebung weitergeben; 91 Prozent möchten jedoch den Pannendienst selbst wählen. 97 Prozent wollen die Kommunikation aus dem Auto komplett abschalten können. 92 Prozent fordern klare Regelung durch Gesetze.
Die FIA und die in ihr vertretenen Autofahrerclubs wünschen sich eine verpflichtende Offenlegung für jedes am Markt befindliche Auto: welche Daten werden erfasst, gespeichert und weitergegeben?
Mehr dazu unter www.mycarmydata.eu