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Schlagwort: Service

Reisen in Europa: Was man mitführen muss

Ich packe meinen Kofferraum…

In Österreich gehören Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug zur Pflichtausstattung – wie schaut das anderswo in Europa aus?

Foto: Öamtc
Foto: Öamtc

Warnweste: Beim Thema Warnweste wird oft zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Mitführpflicht: Der Fahrer ist gesetzlich verpflichtet, eine Warnweste im Fahrzeug zu haben. Tragepflicht: Bei einem Unfall oder einer Panne ist entweder der Fahrer oder alle Fahrzeuginsassen verpflichtet, eine Warnweste anzulegen, sobald sie das Auto verlassen. Sie besteht in den meisten europäischen Ländern. Beispiel Italien, Bulgarien, Polen, Ungarn und Luxemburg: Es gibt keine Mitführpflicht, aber wenn beim Verlassen des Fahrzeugs keine Warnweste getragen wird, muss der Fahrer Strafe zahlen.
Warndreieck: In fast jedem europäischen Land gilt eine Warndreieck-Pflicht. In einigen Ländern – zum Beispiel in der Türkei, in Spanien und in Zypern – müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt diese Vorschrift nur für Lenker von Gespannen.
Ersatzlampenset: In Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Albanien und Frankreich ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann, also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten. Auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, sollte man Ersatzlampensets mitführen.
Ersatzreifen: In der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien gehört ein Ersatzreifen zur verpflichtenden Grundausstattung. Ist er nicht serienmäßig vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray mit an Bord sein.
Feuerlöscher: Ein Feuerlöscher ist unter anderem im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei mitzuführen. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mit an Bord haben – also auch ein Mietwagen. In Dänemark, Norwegen, Schweden und Ungarn wird die Mitnahme eines Feuerlöschers empfohlen.
Grüne Versicherungskarte: In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Mazedonien, Montenegro, Moldavien und der Ukraine ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte vorgeschrieben. Auch bei Reisen in andere Länder wird die Mitnahme empfohlen.
Achtung: Diese Bestimmungen gelten auch für Mietfahrzeuge – vor der Abreise sollte man sich deshalb vergewissern, dass das Mietauto ob das geliehene Fahrzeug vollständig ausgestattet ist. Denn verantwortlich ist immer der Fahrzeuglenker! Und je nach Land drohen mitunter hohe Strafen.
Quelle: ÖAMTC

Internet der Dinge: Autos als Datenquellen

„My Car My Data“

Fahrzeuge sind in immer größerem Maß vernetzt – damit stellt sich die Frage: Wem gehören die Daten, und wer darf sie nützen?

Weil es immer mehr und immer bessere Assistenzsysteme gibt, sind Fahrzeuge bereits mit Sensoren vollgestopft. Ständig werden Daten gesammelt, aber nur zum Teil dem Fahrer angezeigt.
Aus ihnen lässt sich eine Menge über das Fahrverhalten und die Reisegewohnheiten (und damit die Lebensumstände) des „Users“ ablesen. Daher sind sie bares Geld wert.
Die ab 2018 verpflichtende „E-Call“-Funktion steigert den Grad der Vernetzung. Das autonom fahrende Auto braucht sowieso komplette Vernetzung, um überhaupt funktionieren zu können.
Deshalb die Kampagne „My Car My Data“: Der Autofahrer-Weltverband FIA will die rechtlich verankerte Selbstbestimmung der Autofahrer darüber, welche Daten von den Fahrzeugen weitergegeben werden.
Etliche Informationen gehen auch an den OEM (original equipment manufacturer, Autohersteller), ohne dass es den Fahrzeughaltern bewusst ist. Dabei geht es beispielsweise um den technischen Zustand eines Pkw, aber auch um das Fahrverhalten des Autolenkers.
Diesen Transfer sollen Fahrzeugeigentümer und –fahrer auf Wunsch abstellen können. Und andererseits sollen, wiederum auf Wunsch des Eigentümers, auch Dritte wie z.B. freie Werkstätten oder Pannendienste dazu Zugang haben.

Alle wollen’s wissen

Im August hat die FIA untersuchen lassen, in welchem Umfang zwei handelsübliche Fahrzeuge Daten erfassen und übermitteln. Das Ergebnis: Erfasst werden Fahrerprofil, Standorte und Fahrzeit des Autos ebenso wie die vom Telefon synchronisierten Kontaktdaten.
Zugriff hat derzeit nur der OEM. Der Transfer in Richtung Werk erfolgt mittels eingebauter SIM-Karte oder über Auto-bezogene Apps am mitgebrachten Telefon.
Vom OEM gehen diese Daten dann womöglich weiter an Dienstleister; die treten dann auf Basis dessen z.B. bei Unfällen oder Pannen in Aktion, schicken Wartungserinnerungen aus oder erstellen individuell zugeschnittene Versicherungsangebote.
Konnektivität, Navigation und andere vernetzte Technologien werden von den OEMs zugekauft; die Technologiepartner wie Apple, Google und andere sind allerdings ganz groß im Geschäft mit den Fahr- und Reisedaten der Nutzer. Dieses Geschäft hätten die Autofirmen gerne selber gemacht. Da geht es natürlich um „e-commerce“ und zielgerichtete Werbung.

„Meine Daten gehören mir!“

12.000 Personen in ganz Europa wurden zum Thema befragt, davon 1.001 in Österreich. Das Ergebnis: eine Mehrheit der Autofahrer hat nichts gegen die Aufzeichnung und Weitergabe von Daten – aber unter bestimmten Voraussetzungen und zu klar bestimmten Zwecken.
95 Prozent fordern gesetzliche Regelungen für den Datentransfer von und zu Fahrzeugen, 91 Prozent möchten die Möglichkeit der Abschaltung haben, und 92 Prozent möchten damit verbundene Angebote für Pkw-Dienstleistungen herstellerunabhängig wählen können.
Die Ergebnisse für Österreich: 86 Prozent der Befragten würden ausgewählte Daten zur Pannenbehebung weitergeben; 91 Prozent möchten jedoch den Pannendienst selbst wählen. 97 Prozent wollen die Kommunikation aus dem Auto komplett abschalten können. 92 Prozent fordern klare Regelung durch Gesetze.
Die FIA und die in ihr vertretenen Autofahrerclubs wünschen sich eine verpflichtende Offenlegung für jedes am Markt befindliche Auto: welche Daten werden erfasst, gespeichert und weitergegeben?
Mehr dazu unter www.mycarmydata.eu
 

 

Winterreifenpflicht kommt: jetzt Reifen kontrollieren

Es ist wieder soweit

Für Autofahrer beginnt der Winter schon am 1. November – denn ab da gilt für sie die Winterreifen-Pflicht.

Ab diesem Tag müssen alle Autos in Österreich bei winterlichen Verhältnissen mit wintertauglichen Reifen ausgestattet sein. Wenige Wochen vor Beginn dieser Phase ist der ideale Zeitpunkt, die Bereifung zu kontrollieren und eventuell für Nachschub zu sorgen.
Der Reifenkauf geschieht immer häufiger online. Shops wie Tirendo präsentieren die gesamte Spanne der Winterreifen, insgesamt ergibt sich daraus ein Sortiment von über 5.000 Produkten.
An Auswahl mangelt es also nicht und je nach Region kann die Notwendigkeit schon zu Beginn der Periode einsetzen. Dabei gilt: Je höher die Lage, desto höher das Risiko für frühen Schnee, und dann führt kein Weg an intakten Winterreifen vorbei.
Diese sind dank des Online-Handels bereits zu günstigen Preisen erhältlich, doch wie bei allen Themen rund um die Verkehrssicherheit gilt auch hier, dass die günstigsten Varianten nicht unbedingt empfehlenswert sind.
Wie in vielen Tests deutlich wurde, zeichnen sich Markenreifen durch ein besseres Spurverhalten und durch kürzere Bremswege aus; bei schlechtem Wetter sind diese Eigenschaften umso wichtiger. Markenreifen von Pirelli, Continental oder Bridgestone sollten also den Vorzug gegenüber Discountern erhalten, vor allem, da die preislichen Unterschiede meistens gar nicht so groß sind.

Reifenqualität: Worauf kommt es an?

Wer aktuell noch fahrtaugliche Winterreifen besitzt und sich nicht sicher ist, ob diese noch gut genug sind, der sollte zunächst auf diese beiden Kriterien achten:
Das Alter: Grundsätzlich sollten Reifen nie älter als sieben Jahre sein. Das gilt auch dann, wenn die Reifen erst wenige Kilometer gelaufen sind, denn aufgrund ihrer organischen Bestandteile haben Reifen ein natürliches Verfallsdatum. Sie verlieren mit den Jahren an Qualität und müssen deswegen zwangsläufig ersetzt werden.
Die Profiltiefe: Ein Restprofil von 4 mm ist das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Die exakte Tiefe lässt sich am besten mit einem Messschieber ermitteln. Tipp: Da mehr Profil immer besser ist, kann man bereits vor Erreichen des Grenzwertes über neue Reifen nachdenken.

Winterreifenpflicht im Wortlaut

Genau genommen handelt es sich bei der Winterreifenpflicht gar nicht um eine solche. Laut exakter Formulierung müssen Winterreifen nur bei winterlichen Verhältnissen, also Eis und Schnee, aufgezogen werden.
Es ist jedoch im Sinne der eigenen Sicherheit, diese Regelung nicht allzu genau zu nehmen und bereits frühzeitig für eine passende Bereifung zu sorgen.
Übrigens müssen alle vier Räder mit Winterreifen ausgestattet sein – ob Vorderradantrieb, Allradantrieb (z.B. bei SUVs wie dem Kia Sorento) oder Hinterradantrieb, spielt dabei keine Rolle.

Thema: Original-Ersatzteile

Ersatzteil ist nicht gleich Ersatzteil

OEMs bauen nur mehr einen kleinen Prozentsatz ihrer Autos wirklich selbst. 80 Prozent oder mehr lassen sie sich liefern.

Aus Ersparnisgründen, weil sie einfach nicht alles selber machen können (die Klassiker wie Glas, Reifen, usw.), oder weil sie’s auch nicht besser könnten. Die Zulieferindustrie kümmert sich dann auch um die Ersatzteilversorgung. Aber es gibt viele Zulieferer, die theoretisch auf ihrem Spezialgebiet für alle Automodelle alle Teile anfertigen könnten.
Hier liegt für die OEMs („original equipment manufacturers“, also die Autofirmen) ein gutes Geschäft, denn die Teileversorgung gehört zum lukrativen Geschäft mit dem Fahrzeugservice und „Markenteilen“. Die Hersteller versuchen auch diesen Teil des Marktes zu kontrollieren – einerseits damit die Ersatzteile die gewünschte Qualität haben (bei einem Defekt ärgert man sich ja immer über die Automarke, auch falls ein fehlerhafter Ersatzteil schuld ist), andererseits um die Kundschaft in die Vertragswerkstätten zu bringen.

Original & Second Line

Vor allem die freien Werkstätten und der freie Ersatzteilhandel weisen darauf hin, dass man Ersatzteile in entsprechender Qualität nicht nur über die Markenwerkstatt bekommt. Ein Originalersatzteil laut EU-Recht entspricht den Vorgaben, die der OEM selbst für seine Fahrzeugkomponenten vorgibt; zwingend vom selben Hersteller sein muss er nicht. „Markenteile“ kommen vom selben Produktionsband wie die Teile, die im Fahrzeug bei der Auslieferung eingebaut sind; sie tragen den Namen und das Logo der Automarke. Und zwar auch, wenn sie – wie zumeist – von einem Zulieferer kommen. Für „Markenteile“ werden dann auch „Markenpreise“ verlangt.
Um die Verwendung von Originalteilen auch für Eigentümer älterer Autos attraktiv zu machen, haben manche OEMs eigene Ersatzteilmarken mit anderer Preisgestaltung; manche Firmen nennen das „zeitwertgerecht“. Das nennt die Branche dann Second-Line-Teile. In der Verpackung ist aber, mit anderem Branding, ein Markenteil.

Ident-Teil & Matching Quality

Ein Ersatzteil in Originalqualität muss aber nicht zwingend die Marke des OEMs tragen. Vom selben Fließband kommen auch Teile mit dem Markenzeichen der Zulieferfirma selbst. Die Branche nennt das Ident-Teile. Wo liegt der grundlegende Unterschied? – Zumeist im Preis.
Zulieferer dürfen prinzipiell auch Ersatzteile für Autos bauen, für die sie keine Originalteile liefern. Bei Nachbauteilen muss aber darauf geachtet werden, dass sie den Qualitätsvorgaben des Herstellers entsprechen; im EU-Recht heißt das „Matching Quality“. Dass die Ersatzteile qualitativ passen, liegt in der Verantwortung der Werkstätten. Einige renommierte Teilehändler bescheinigen die Qualität der von ihnen verkauften Teile mit eigenen Zertifikaten.
Selbstschrauber sind womöglich verlockt, sich über die verschiedensten Quellen verlockend günstige Ersatzteile zu organisieren. Das Risiko des Reinfallens auf billig gemachte Nachbauten oder Fälschungen ist da recht groß, mit teuren oder sogar gefährlichen Folgen.

Verbandkasten im Auto

Fahren mit Verantwortung

Ein Blick, der vielleicht ein Leben retten kann, sogar Ihr eigenes: Kennen Sie das Ablaufdatum Ihrer Autoverbandkassette?

Ein Erste-Hilfe-Set im Kraftfahrzeug (nicht nur im Auto) mitführen ist Pflicht; das steht bei uns im Kraftfahrgesetz. Bei einer Verkehrskontrolle wird nicht nur die Anwesenheit des Sets, sondern unter Umständen auch sein Alter kontrolliert. Falls es nicht mehr „zur Wundversorgung geeignet ist“, wie es im Gesetz so schön heißt, bitten Herr und Frau Inspektor zur Kassa.
Aber es kann noch teurer kommen, wenn im Notfall ungeeignetes oder womöglich gar kein Erste-Hilfe-Set vorhanden ist. Wer verantwortungsvoll unterwegs ist, sollte darauf achten, dass die Mittel vorhanden sind, um Hilfe leisten können. Nicht nur verpflichtend, sondern vielleicht lebensrettend: Eine gute Autoapotheke muss auf jeder Fahrt mit dabei sein.
Im Verbandkasten muss alles mit dabei sein, das in den meisten Notfällen gebraucht werden könnte, und zwar in entsprechender Qualität. Dafür gibt es gesetzliche Vorgaben: Der Inhalt muss der ÖNORM oder DIN 13164 entsprechen.

Qualität nach Norm

Verlassen kann man sich auf die Qualitätsprodukte von Rauscher. Das österreichische Unternehmen steht seit 1899 für Qualität.
Foto: RauscherFür den Straßenverkehr hat man speziell zusammengestellte Sets in zweckmäßiger Verpackung im Programm, in kompakter Hülle auch für einspurige Kraftfahrzeuge. Rauscher bietet Erste-Hilfe-Sets, die sämtliche Normen erfüllen. Eigene Sets gibt es übrigens nicht nur für Auto und Bike, sondern auch für den Haushalt und andere Anwendungen!
Ins Auto gehört eine große Verbandkassette mit Inhalt nach der ÖNORM V5101. Die beinhaltet zum Beispiel verschiedene Arten von Momentverband, Mullbinden, Heftpflaster und Wundauflagen; außerdem eine Schere, die man auch zum Durchtrennen von Sicherheitsgurten einsetzen kann, Schutzhandschuhe und einen Beatmungsbehelf. Dazu gehört auch eine klar gestaltete Anleitung für Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Jedes halbe Jahr sollte der Inhalt des mitgeführten Verband-Sets überprüft werden. Produkte mit Ablaufdatum muss man austauschen: „Datum abgelaufen, Ware in Ordnung“ gilt hier nicht! Grundsätzlich sollte man die gesamte Kassette alle fünf Jahre tauschen. Denn lauf KFG muss das Verbandmaterial „in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt“ sein.
Wer darauf achtet, zeigt Verantwortung gegenüber seiner Familie und natürlich auch anderen verletzten Verkehrsteilnehmern. Denn das kann Leben retten,  vielleicht sogar das eigene.

Thema: Reisen mit Haustieren

Hund & Katz auf großer Fahrt

Tipps für reiselustige Vierbeiner und ihre Chauffeure: Wie man Tiere richtig transportiert, damit auch ihnen der Ausflug Spaß macht.

Generell gilt: Sperren Sie Tiere niemals alleine im Auto ein; legen Sie alle zwei Stunden Stopps mit frischem Wasser und „Pinkelpause“ ein (auch für Menschen keine schlechte Idee!); vermeiden Sie Überhitzung und zu starke Sonneneinstrahlung.
Zwei Stunden vor der Fahrt sollten Hund und Katze nicht mehr gefüttert werden. Und: Viele Tiere lassen sich durch Musik beruhigen. Vielleicht finden Sie einen gemeinsamen Lieblingssender!

Bitte anschnallen!

Keinesfalls sollten Tiere ungesichert mitfahren. Also nicht auf der Hutablage oder am Beifahrersitz, wo sie bei einer plötzlichen Bremsung direkt in die Windschutzscheibe prallen. Auch nicht im geschlossenen Kofferraum; sie brauchen ausreichend Luft und Licht. Aber nicht zu viel Luft: Hunde genießen mitunter gern den Fahrtwind; das gibt dann leicht eine Bindehautentzündung. Lassen Sie das Fenster lieber nur einen Spalt breit offen.
Viele Hunde schätzen das Autofahren, für sie gibt es spezielle Gurtsysteme. Wichtig ist, dass die Gurten breit genug sind, um den Vierbeiner beim abrupten Bremsen nicht zu verletzen. Die Halterungen werden am Sicherheitsgurt des Autos befestigt. Große Hunde werden idealerweise im Laderaum mit Trenngitter transportiert. Die sollten der DIN-Norm entsprechen und vom Dach bis zum Boden reichen!
Zum Beispiel das Transportsystem „Dogbag“ aus Italien: Die Tasche in Zeltform erinnert an die Babytragetaschen der 1960er und kann leicht verstaut werden.

Jaguar fährt nicht gern

Katzen sind, ebenso wie Vögel und andere Käfigtiere, im Auto zumeist ängstlich. Auch für mutige Miezen gibt es Sicherheitsgurten, in der Praxis bewähren sich aber eher Transportboxen. Kleine Boxen passen in den Beifahrer-Fußraum, große sollten in den Laderaum gestellt werden, und zwar rutschsicher auch in Kurven und bei Notbremsungen.
Achten Sie auf Qualität, denn minderwertige Boxen könnten bei einem Aufprall splittern. Kleine Transportboxen und -käfige gibt es auch für Nager und Vögel. Die werden beim Blick durchs Seitenfenster panisch, es sollte daher abgedeckt sein.

Eulen nach Athen?

Wer eine Auslandsreise mit dem Haustier plant, muss sich rechtzeitig über Reisedokumente und Impfungen informieren. Innerhalb der EU brauchen Hund & Co. den Heimtierausweis und müssen „gechippt“ sein. Einige Länder verlangen Tollwut-Bluttests, ein Gesundheitszeugnis oder eine Bandwurm-Behandlung. Informationen dazu finden Sie zum Beispiel in der Länderdatenbank des ÖAMTC.