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Schlagwort: vignette

2018: was ist neu, was wird anders?

Wie gerufen

Wieder einmal gibt’s Änderungen für die österreichischen Autofahrer und -innen, und für ihre Autos.

Jetzt darf das Auto selbst um Hilfe rufen, zumindest ein brandneues. Ab 31. März 2018 müssen neu zugelassene Fahrzeugtypen (d.h. jedes Modell, das neu auf den Markt kommt) bis 3,5 Tonnen Höchstgewicht das automatische Notrufsystem eCall an Bord haben.
Ein Crashsensor löst das Notsignal aus, der Standort des Fahrzeuges kann geortet werden; die Notrufzentrale bekommt die wichtigsten Fahrzeug-Daten geschickt.
Ab 1. April 2018 neu zugelassene Fahrzeuge eines schon genehmigten Typs brauchen eCall noch nicht.

Pickerl & Vignette

Neben der neuen elektronischen Autobahn-Vignette (und der Erhöhung der Maut) tut sich auch beim anderen Lieblings-Pickerl was, bei der §57a-Prüfplakette. Da ist langsam Schluss mit der Toleranz.
Fahrzeuge mit schweren Mängeln dürfen nach der Überprüfung nur mehr zwei Monate lang benützt werden. Gefahr im Verzug kann dem Vehikel sofort die Taferln kosten.
Keine Getrödel bei der Mängelbehebung gibt es ab 20. Mai für die Betreiber von Rettungsautos, Lkw und Taxis. Deren Toleranzzeitraum beginnt jetzt drei Monate vorm Monat des Prüftermins anstatt wie bisher einen Monat; eine Überziehungsfrist gibt es aber nicht mehr.
Pkw, Motorräder, Moped-Autos, historische Fahrzeuge, Quads, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h haben weiter die gewohnte Toleranz, einen Monat vor und vier Monate nach dem Monat des Prüftermins.

Lkw im Burgenland

Seit Oktober 2017 gibt es im Burgenland ein Fahrverbot für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgas-Klasse Euro 1. Ab 1. Oktober 2018 müssen auch Euro-2-Lkw draußenbleiben. Ausnahmen gibt es für Oldtimer und für Kfz im Rahmen des Schaustellergewerbes.

Oldies

Für historische Fahrzeuge gibt es auf Wunsch jetzt einzeilige Nummerntafeln in der Größe der früheren schwarzen Kennzeichen, für Motorräder zweizeilige im Format der alten weißen Tafel.
Aber die Zeiten werden strenger: Auch historische Fahrzeuge müssen in Zukunft auf ihre Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Herzeigen muss der Fahrzeughalter dann das Fahrtenbuch und die Genehmigung.

Nicht vergessen: Autobahn-Vignette 2018

Rot statt türkis

Ganz gegen den Trend fällt die Farbwahl des Autobahnpickerls aus – und das gibt es jetzt auch digital

Die 2017er-Vignette war türkis, 2018 ist sie kirschrot. Eines haben Vignette und Politik gemeinsam: Egal welche Farbe, sie kosten uns Geld, und zwar immer mehr. Die Maut 2018 ist um 1,04 Prozent angehoben.

Die Tarife 2018

PKW (bzw. zweispurige Kfz bis 3,5t):
10-Tages-Vignette: EUR 9,00
2-Monats-Vignette: EUR 26,20
Jahresvignette: EUR 87,30
Motorräder (einspurige Kfz):
10-Tages-Vignette: EUR 5,20
2-Monats-Vignette: EUR 13,10
Jahresvignette: EUR 34,70
Die 2017er-Vignette gilt bis 31. Jänner 2018.
Es gibt auch eine elektronische Vignette, und zwar exklusiv im Webshop der ASFINAG oder über die kostenlose ASFINAG-App „Unterwegs“ – aber nur bis 14. Jänner. Die Digital-Vignette ist erst 18 Tage nach dem Kauf gültig.
Ein Versuch mit einem Verkaufsautomaten läuft bereits; vielleicht setzt er sich ja durch. Das würde die Sache nicht verbilligen, aber doch erleichtern.
Vorteil für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen: auf elektronischem Weg muss jetzt nicht mehr wie bisher für jedes Fahrzeug separaat geblecht werden; eine Digitale Vignette gilt für bis zu drei Fahrzeuge.

Foto: ASFINAG

2017: E-Auto-Förderung und türkise Vignette

Grüne Nummernschilder kommen

Im kommenden Jahr wird der Kauf eines Elektroautos mit 4.000,- Euro subventioniert, dafür wird die Vignette wieder teurer.

Foto: Newspress
Foto: Newspress

Die Anschaffung eines Elektroautos oder eines Pkw mit Brennstoffzelle wird ab dem kommenden Jahr mit 4.000,- Euro pro Fahrzeug gefördert. Für Plug-in-Hybride gibt es 1.500,- Euro, Elektrofahrräder und E-Mopeds bekommen 375,- Euro Zuschuss. Unterstützt wird auch die Errichtung privater Ladeinfrastruktur mit 200,- Euro pro Box. Öffentlich zugängliche Stationen erhalten bis zu 10.000,- Euro pro Stück. Ab April 2017 gibt es für E-Autos dann Nummerntafeln mit grünen Schriftzügen, die mit einigen Vorteilen verbunden sein sollen. Angedacht ist Gratisparken, die Nutzung der Busspur und die Erweiterung von Lieferzonen und Lieferzeiten. Nichts ändern wird sich an den Tempolimits im Rahmen der IG-Luft.
Foto: Newspress
Foto: Newspress

„Wir steigen mit einem 72 Millionen Euro Förderpaket ein“, gibt Verkehrsminister Jörg Leichtfried bekannt. Das Geld kommt zu je einem Drittel vom Verkehrs- und Umweltministerium sowie von den Automobilimporteuren und wird bis Ende 2018 vergeben. „Das Zeitalter der E-Autos ist angebrochen“, ist Leichtfried überzeugt. Das Motto hatten schon die Vorgänger von Rupprechter und Leichtfried ausgegeben, von den anvisierten 200.000 E-Autos die bis 2020 verkauft werden sollten sind die tatsächlichen Zulassungszahlen allerdings Lichtjahre entfernt. Derzeit gibt es in Österreich rund 8.600 Elektroautos, heuer sollen 4.500 dazukommen. Zum Vergleich: Insgesamt werden jährlich rund 320.000 Pkw neu zugelassen.

Vignette 2017 teurer

Foto: Asfinag
Foto: Asfinag

Die Vignette 2017 wird türkis sein und interaktiv. Mit Hilfe der Handykamera hat man über die Vignette Zugang zu Information durch Videos, Bilder oder Dokumente. „Wir setzen auf mehr Interaktivität in der Kommunikation. Wir informieren unsere Kunden, die unsere App benützen, direkt und ohne Umwege mit der Technologie von morgen. Sie erhalten eine digitale Eintrittskarte in eine spannende Informationswelt – und das ohne Mehraufwand“, erklärt die Asfinag-Geschäftsführerin Gabriele Lutter. Und wie gewohnt wird das Fahren auf Österreichs Autobahnen wieder einmal teurer. Die Zehntages-Vignette kommt auf 8,90,- Euro (statt 8,80,- Euro), die Zweimonats-Vignette kostet 25,90,- Euro (statt 25,70,- Euro), und die Jahresvignette 86,40,- Euro (statt 85,70,- Euro).
Fotos: Asfinag & Newspress

Achtung: Ab Montag gilt die Vignette 2016!

Ab Montag gilt ausschließlich Mandarin-Orange!

Ab 1. Februar gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen nur noch die Mandarin-Orange Vignette 2016.

Ab 1. Februar 2015 müssen Autobahn- und Schnellstraßenbenutzer mit der neuen Vignette unterwegs sein, die alte verliert ihre Gültigkeit. Vignettenpflicht herrscht in Österreich für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile. Der Tarif für die Jahresvignette beträgt heuer 85,70 Euro (Pkw) bzw. 34,10 Euro für Motorräder. Erhältlich sind auch 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten. Wer ohne gültige Vignette fährt, muss mit einer Ersatzmautzahlung von 120  Euro rechnen. Der ARBÖ empfiehlt die Entfernung von abgelaufenen Vignetten, um einen „Pickerlwald“ auf der Windschutzscheibe zu vermeiden. Vor allem für Autofahrer, die viel auf Europas Straßen unterwegs sind, kann es auf der Windschutzscheibe eng werden. Autobahnvignetten, Umweltplaketten, Parkpickerl und Begutachtungsplakette – und schon gleicht die Frontscheibe einem „Panini-Album“.
Der Kaufnachweis sollte aufbewahrt werden – er dient im Falle eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel.
Wer mit blauen Kennzeichen unterwegs ist und ein Fahrzeug überstellt, muss eine ordnungsgemäß entwertete Zweimonatsvignette mitführen, diese aber nicht auf die Windschutzscheibe kleben. Hierbei reicht die Mitnahme im Fahrtenbuch aus. Beim Abstellen und Verlassen des Kraftfahrzeuges – etwa bei einer Raststätte – muss aber die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug hinterlegt werden, da dies sonst als Mautprellerei bewertet wird. Achtung: wer bei Kraftfahrzeugen mit Überstellungskennzeichen eine Jahres- oder 10-Tagesvignette verwendet, muss sie – wie in allen anderen Fällen – sehr wohl aufzukleben.
Eine Ausnahme gibt es für Menschen mit Behinderung. Im Regelfall ist der Besitz eines Behindertenpasses gemäß Bundesbehindertengesetzes Voraussetzung für eine „Gratisvignette“. Nähere Infos dazu gibt es bei den Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen – wo sie auch zu beantragen ist.
Neben Österreich gibt es in den Nachbarländern Schweiz, Slowenien, Tschechien sowie der Slowakei Vignettenpflicht, in Ungarn gilt das elektronische Mautsystem (E-Vignette). In Deutschland verlangen manche Städte eine Umweltplakette. Heimische Lenker sollten laut Asfinag  nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe angebracht haben –solange die Sicht jedoch nicht behindert ist, gibt es keine Beschränkung der Pickerl-Anzahl und auch keine Strafen. Strenger ist da die Slowakei: Sie erlaubt keine alten, ungültigen slowakischen Plaketten. Auch Slowenien verlangt die Entfernung der alten Vignetten. „Bei Auslandsfahrten ist es ratsam, sich nach den Landesvorschriften zu erkundigen, um Unannehmlichkeiten oder Strafen wegen zu vielen Aufklebern zu vermeiden“, so ARBÖ-Rechtsexperte Dr. Stefan Mann.
Foto: ASFINAG