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Verkehrsclubs warnen vor Strafen im Ausland

Jul 6, 2017 Featured, News, Thema

Rechnungen aufbewahren

Behörden in beliebten Urlaubsländern gehen teils rigoros gegen ausländische Verkehrssünder vor.

Die ersten Urlauber kehren zurück, und schon laufen die Telefone beim heiß. Grund dafür sind die Behörden in beliebten Urlaubsländern der Österreicher wie Italien, Slowenien, Ungarn oder Kroatien, die jede auch noch so kleine Verfehlung im Straßenverkehr mit teil horrenden Strafen ahnden. „Leider“, so Dr. Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, „bleibt den Autolenkern oftmals keine andere Möglichkeit, als die Strafe zu bezahlen.
Auch wenn die rechtliche Deckung für das Eintreiben der Strafe durch den EU-Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Verwaltungsstrafen vorhanden ist, so ist die Vorgehensweise der ausländischen Behörden teils bedenklich. Dieser Rahmenbeschluss sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab 70 Euro (Ausnahme Deutschland: bereits ab 25 Euro) EU-weit vollstreckt werden können.“
Immer öfter melden sich betroffene Autolenker, die teils Monate nach dem Urlaubsaufenthalt mit unverhältnismäßigen Strafen konfrontiert werden. Dabei greifen die Behörden auf das gesamte Potpourri an möglichen Verkehrssünden zurück wie zum Beispiel falsch Parken, Geschwindigkeitsübertretung oder nicht bezahlte Autobahngebühr. Belege wie bezahlte Parktickets sind dann meistens nicht mehr vorhanden, wodurch der Beweis, dass die Maut- bzw. Parkgebühr korrekt bezahlt wurde, nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus werden die Strafen in der Folge oftmals auch direkt von Inkassobüros oder Anwälten aus Deutschland, Kroatien Schweden oder England „eingetrieben“.
Doch wie soll man sich als Fahrzeughalter nun verhalten? „Das wichtigste ist, dass man sich im Vorfeld der Urlaubsfahrt über die örtlichen Gegebenheiten informiert. Wenn es dennoch passieren sollte, dass man eine Strafe erhält, sollte man wenn möglich direkt vor Ort bezahlen, da so eine höhere Strafe vermeiden werden kann. Wer die Zahlungsaufforderung nach Hause geschickt bekommt, sollte abklären, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. Wenn ja, sollte die Strafe bezahlt werden, um höhere Strafforderungen zu entgehen“, so Dr. Mann abschließend.